Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger - keine Gewerbesteuer
Die Einkünfte von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern unterliegen nicht mehr der Gewerbesteuer -somit werden diese Einkünfte der selbständigen Tätigkeit zugeschrieben. (BFH vom 15. Juni 2010, VIII R 10/09 und VIII R 14/09).